Eingebettet in eine der vornehmsten Wohngegenden Münchens, den noblen Herzogpark, präsentiert sich dieses hochklassige Neubau-Projekt.
Hier entstehen zwei Stadtvillen mit insgesamt zehn Wohnungen und zwei Einlieger-Apartments. Komfort und Nachhaltigkeit, Understatement und Eleganz, Coolness und Wohlfühlambiente treffen sich im ARRIVÉ.
Und auch die “inneren Werte“ überzeugen: Eine Grundwasser-Wärmepumpe, Photovoltaik und eine mit E-Mobilität vorgerüstete Tiefgarage tragen höchsten ökologischen Ansprüchen Rechnung. Nicht zuletzt ist die Sonne ein Teil des Wohnens – durch große Glasfronten flutend, Terrassen und Gärten umspielend. So entstehen urbane Lebensräume, die unseren Sinnen schmeicheln.
Das Neubau-Projekt ARRIVÉ umfasst zwei autarke, ebenso exklusiv wie die Wohnungen selbst ausgestattete Einlieger-Apartments im Souterrain. Beide Einheiten sind bestens belichtet (Belichtungsnachweis liegt vor) und bieten sich als perfekte Ergänzung des Domizils an – zur Unterbringung von Gästen, älteren Kindern, Au-Pair oder Pflegepersonal. Als Homeoffice oder Fitnessbereich. Die Einlieger-Apartments können separat erworben werden und sind nicht im Kaufpreis der Wohnungen enthalten.
zzgl. Tiefgaragen-Stellplatz für je 85.000 €
Die Wohnungen im ARRIVÉ gelten als förderfähige Wohnungen und fallen damit unter das Wachstumschancengesetz. Dies ermöglicht Kapitalanlegern, nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung jährlich 5% der Investitionskosten steuerlich geltend zu machen.
EA-B, 20,9 kWh/m², EEK: A+, Strom
Die auf der Website gemachten Angaben stellen kein verbindliches Angebot dar. Änderungen der Planung, Bauausführung und Ausstattung behalten wir uns vor.
Maßgeblich sind nur die notariell zu beurkundenden Grundrisspläne und Ansichten, die auch Deckenabhängungen, Schächte und Fenster sachlich richtig darstellen.
Die auf der Website enthaltenen Visualisierungen der Außenanlage, der Fassaden, der Wohnräume und der Farbgestaltung geben die künstlerische Sicht des Illustrators wieder und sind nicht verbindlich. Sie können Sonderwünsche und Mehrausstattungen beinhalten und dienen nur zur Vermittlung eines ersten optischen Eindrucks. Möblierungen und Kücheneinrichtungen sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
Maßgeblich für den Vertragsgegenstand sind immer der notarielle Kaufvertrag, die Baubeschreibung, Kaufvertragsgrundrisspläne und die Teilungserklärung.
Es gelten nur die im Kaufvertrag aufgenommenen, vereinbarten Abreden.
Unsere Expertinnen aus dem Neubauvertrieb beraten Sie gerne, um Ihre Wunschimmobilie zu finden.
Dagmar Scheffer und Miriam Hirschler
+49 89 159455-82
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Ein Angebot der RIEDEL Immobilien GmbH